Was ist eine „Messtechnische Kontrolle“ ?

Der Begriff „Messtechnische Kontrolle“ stammt aus der Medizinprodukte Betreiberverordnung.
Medizinprodukte mit Messfunktion, wie z.B. Blutdruckmessgeräte, Audiometer oder Thermometer zur Bestimmung der Körpertemperatur werden innerhalb des Produktelebenszyklus von äußeren Faktoren beeinflusst.
Die MTK soll sicherstellen, das Medizinprodukte mit Messfunktion Werte innerhalb des zulässigen Toleranzbereiches liefern.

Im § 14 der MPBetreibV heißt es hierzu:

Der Betreiber hat für die in der Anlage 2 aufgeführten Medizinprodukte nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik messtechnische Kontrollen nach Absatz 4 durchzuführen oder durchführen zu lassen. Eine ordnungsgemäße Durchführung der messtechnischen Kontrollen nach Satz 1 wird vermutet, wenn der Leitfaden zu messtechnischen Kontrollen von Medizinprodukten mit Messfunktion der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt beachtet wird. Der Leitfaden wird in seiner jeweils aktuellen Fassung auf der Internetseite der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt bekannt gemacht und von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt archiviert.

§ 14 (1) MPBetreibV

MTK medizinischer Thermometer nicht vergessen

Messtechnische Kontrolle

Die Erfahrung zeigt: Viele Betreiber haben aus Unwissenheit noch nie eine MTK an den eingesetzten Thermometern durchführen lassen, wie z.B. dem im professionellen Bereich eingesetzten Braun Thermoscan Infrarot Thermometer.

Diese Kontrolle ist aber für alle Betreiber verpflichtend, die der Medizinprodukte-Betreiberverordnung unterliegen. Dies sind Krankenhäuser, Pflegedienste, Rettungsdienste und andere.

In unserer modern ausgestatteten Servicewerkstatt führen wir diese Kontrollen schnell und zuverlässig innerhalb von 2 Werktagen durch.
Die Messtechnischen Kontrollen erfolgen entsprechend dem aktuellen Leitfaden (LMKM) der PTB.

Falls nötig und möglich, werden die Thermometer auch kalibriert.

Für die Thermometer gelten folgende Nachprüffristen:

medizinische Elektrothermometer: alle 2 Jahre

mit austauschbarem Temperaturfühler: alle 2 Jahre

Infrarot-Strahlungsthermometer (z.B. Braun Thermoscan): jedes Jahr

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