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SPRECHSTUNDENBEDARF

Abrechnung von Sprechstundenbedarf

Gerne rechnen wir Ihren Sprechstundenbedarf mit dem Kostenträger ab.

Maßgebend ist hier die Sprechstundenbedarfsvereinbarung (SSB) der Kassen. Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Rezept innerhalb von 5 Tagen nach der Bestellung zu. Gerne stellen wir Ihnen hierfür frankierte und mit unserer Adresse versehene Umschläge zur gratis Verfügung.
Sprechen Sie uns an !

Bitte beachten Sie, das der abrechenbare Sprechstundenbedarf selbst nicht rabattfähig ist.

Sie können hier gratis frankierte und adressierte Umschläge zur Rezepteinsendung anfordern.


Neuer Partner für die SSB Abrechnung

Ihren Sprechstundenbedarf rechnen wir ab dem 1.11.2010 über die
AvP Hünxe GmbH ab.
Wir Garantieren Ihnen eine wie gewont reibungslose Abwicklung.


SSB Hessen
Sprechstundenbedarfsvereinbarung Hesse
Sprechstundenbedarf_1_7_2005_pdf.pdf
PDF-Dokument [67.4 KB]


SSB Bayern
Sprechstundenbedarfsvereinbarung KV Bayern
ssbBayern.pdf
PDF-Dokument [72.1 KB]

Änderung der SSB Bayern vom 20.02.2008
ssbBayernAenderung.pdf
PDF-Dokument [14.2 KB]

Verordnung der häufigsten Einmalartikel als Sprechstundenbedarf
08-3-17-SOP-Verordnung-von-Einmalartikeln-als-Sprechstundenbedarf-VO-aktuell.pdf
PDF-Dokument [32.2 KB]
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