Abrechnung von Sprechstundenbedarf
Gerne rechnen wir Ihren Sprechstundenbedarf mit dem Kostenträger ab.
Maßgebend ist hier die Sprechstundenbedarfsvereinbarung (SSB) der Kassen. Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Rezept innerhalb von 5 Tagen nach der Bestellung zu. Gerne stellen wir Ihnen hierfür frankierte und mit unserer Adresse
versehene Umschläge zur gratis Verfügung.
Sprechen Sie uns an !
Bitte beachten Sie, das der abrechenbare Sprechstundenbedarf selbst nicht rabattfähig ist.
Sie können hier gratis frankierte und adressierte Umschläge zur Rezepteinsendung anfordern.
Neuer Partner für die SSB Abrechnung
Ihren Sprechstundenbedarf rechnen wir ab dem 1.11.2010 über die
AvP Hünxe GmbH ab.
Wir Garantieren Ihnen eine wie gewont reibungslose Abwicklung.
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SSB Hessen |
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SSB Bayern Sprechstundenbedarfsvereinbarung KV Bayern ssbBayern.pdf PDF-Dokument [72.1 KB] |
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Änderung der SSB Bayern vom 20.02.2008 ssbBayernAenderung.pdf PDF-Dokument [14.2 KB] |
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Verordnung der häufigsten Einmalartikel als Sprechstundenbedarf 08-3-17-SOP-Verordnung-von-Einmalartikeln-als-Sprechstundenbedarf-VO-aktuell.pdf PDF-Dokument [32.2 KB] |


