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AGB
Die Angebote dieses Shops sind für Personen, Anstalten,
Behörden und Unternehmenbestimmt, die die Artikel in Ihrer
beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit anwenden.
1. Allgemeines
Entgegen stehende oder widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn und soweit wir sie für den jeweiligen Vertragsschluss schriftlich anerkennen; unser Schweigen stellt hier in keinem Fall eine Akzeptanzerklärung dar.
Unsere Angebote sind freibleibend. Sie stellen eine Einladung an den Kunden dar, uns ein Vertragsangebot zu machen. Das Vertragsangebot des Kunden können wir annehmen, indem wir es bestätigen oder indem wir mit der Erfüllung des Vertrags beginnen.
Wir teilen spätestens nach vier Wochen mit, ob wir den Auftrag annehmen oder ablehnen. Geht keine Auftragsbestätigung oder Ablehnung ein, so gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Der Inhalt des Vertrags bestimmt sich dann nach unserer Auftragsbestätigung.
Für den jeweiligen Vertrag gilt unsere Auftragsbestätigung bezüglich Preis, Menge, Lieferzeit, Lieferbedingungen usw. geringfügige Abweichungen in Form, Farbe, Gewicht und Material, sowohl im Hinblick auf die Auftragsbestätigung als auch im Hinblick auf ausgegebene Proben oder Muster, bleiben vorbehalten und sind als auftragsgleiche Sache vereinbart, sofern sie unerheblich sind und der Kunde nicht bei Auftragserteilung schriftlich ein besonderes Interesse an abweichungsfreier Erfüllung äußert.
Unsere vertraglichen Pflichten sind durch den Auftrag und diese Bedingungen abschließend bestimmt.
2. Widerrufsrecht des Kunden
Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. § 312d BGB i. V. m. §§ 355, 356 BGB
3. Lieferzeit
Vereinbarte Liefertermine gelten nur annähernd (Kalenderwoche), es sei denn, dass der Kunde bei Auftragserteilung schriftlich ein besonderes Interesse an fristgerechter Lieferung zu einem bestimmten Datum geäußert hat und wir dieses bestimmte Datum schriftlich als verbindlich bestätigt haben.
Wird eine annähernd bestimmte Lieferzeit (Kalenderwoche) erheblich (mehr als 15 Kalendertage) überschritten, kann der Kunde uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 10 Kalendertagen setzen. Das Gleiche gilt, wenn ein verbindlich bestätigter Liefertermin (bestimmtes Datum) überschritten wird. Nach Ablauf dieser Nachfrist stehen ihm die gesetzlichen Rechte zu. Ist der Kunde kein Verbraucher, steht ihm der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung nur zu, wenn in Bezug auf die Überschreitung des Termins mindestens grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Unvorhergesehene Ereignisse bzw. höhere Gewalt, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, wie zum Beispiel Naturereignisse, Krieg, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Feuer, Explosion, Streik, Aussperrung, Verzögerungen der Anlieferung von Rohstoffen oder Energie, behördliche Verfügungen usw., verlängern die Fristen entsprechend. Dauert die Störung länger als 3 Monate, bestimmen sich die Rechte beider Parteien nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Teillieferungen auf dem Gesamtauftrag bleiben vorbehalten. Wir sind berechtigt, für ausgeführte Teilleistungen Zwischenrechnungen auf die gelieferten Leistungen zu stellen.
Wird der Vertrag aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, einvernehmlich oder Kraft Gesetzes beendet, behalten wir uns vor, die für Transport-, Lager- und Produktionskosten entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe des Aufwendungsersatzes wird auf 25 % des Auftragswerts des Rechnungsbetrags begrenzt. Ein eventuell bestehendes Recht auf Schadensersatz ist hiervon nicht betroffen.
4. Lieferung
Der Versand erfolgt auf Rechnung und auf Gefahr des Kunden.
Letzteres gilt auch dann, wenn die Versandkosten von uns getragen werden.
Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr am Tage der Absendung der Versandbereitschaftsanzeige auf den Kunden über, anderenfalls ab Übergabe an den Beförderer.
Das Transportrisiko trägt der Kunde.
5. Entgelt- und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise sind einschließlich geltender Umsatzsteuer angegeben („Brutto-Preis“).
Diese Preise verstehen sich ab unserem Lager ausschließlich Verpackung,
Versand und Versicherung in Euro. Einweisung, Aufbau, Montage etc. sind nicht enthalten.
Ist der Kunde kein Verbraucher, kommt er durch Überschreitung dieses Zahlungsziels in Verzug; einer Mahnung bedarf es hierfür nicht. Ab Verzugseintritt betragen die Verzugszinsen für Kunden, die nicht Verbraucher sind, 8 % oberhalb des jeweils aktuellen Basiszinses, mindestens aber 12 % der Rechnungssumme. Der Kunde ist für den Fall, dass der gesetzliche Zinssatz unterhalb dieses Mindestsatzes liegt, berechtigt, den Anfall eines geringeren Zinsschadens bei uns nachzuweisen.
Weitere Ansprüche werden durch den Anspruch auf Verzugszinsen nicht berührt.
Wenn keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen sind, sind wir berechtigt, gegen Vorauskasse oder Nachnahme zu liefern.
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtkräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Ist der Kunde kein Verbraucher, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts wegen anderer Ansprüche als solcher auf Nacherfüllung nur befugt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Sein Zurückbehaltungsrecht aus Anspruch auf Nacherfüllung ist auf den einfachen Wert der Nacherfüllung begrenzt.
Soweit Akzepte, Wechsel oder Schecks herein genommen werden, erfolgt dies erfüllungshalber. Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen hat im Fall der Wechselhereinnahme der Kunde zu tragen.
Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden oder ändern sich dessen rechtliche Verhältnisse, sind wir berechtigt, Zahlungsvereinbarungen und Zahlungsziele für weiter gelieferte Ware zu widerrufen, dafür gegebene Wechsel von der Bank zurück zu fordern und sofortige Barzahlung zu verlangen. Weiterhin sind wir berechtigt, für sämtliche noch ausstehende Lieferungen unter Fortfall des vereinbarten Zahlungsziels sofortige Barzahlung vor Absendung der Ware und Erfüllung früherer Warenlieferungen zu verlangen.
Die gleichen Rechte stehen uns zu, wenn der Kunde mit einer fälligen Zahlung länger als 14 Tage in Verzug ist.
6. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen bleiben bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen (gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch einer etwaigen Saldoforderung) unser Eigentum (Vorbehaltsware), auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
Der Kunde hat Vorbehaltsware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für uns zu verwahren und auf unsere Anforderung zu versichern. Er ist verpflichtet, uns jeden Standortwechsel der Vorbehaltsware unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Er ist nur berechtigt, diese Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb zu seinen üblichen Geschäftsbedingungen und nur solange, wie er sich nicht in Verzug befindet, zu veräußern oder zu verbrauchen. Der Kunde tritt für diesen Fall seine Forderungen aus dem Weiterverkauf oder der Verwendung der Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
Er ist verpflichtet, unsere Rechte beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern.
Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter in die Vorbehaltsware oder die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Kunde unter Hinweis auf das Vorbehaltseigentum der Pfändung bzw. dem Zugriff des Dritten zu widersprechen und uns unter Beifügen der erforderlichen Unterlagen, bei Pfändungen insbesondere der Kopie des Pfändungsprotokolls, hiervon unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu unterrichten, damit wir Drittwiderspruchsklage erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und / oder außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten, haftet der Kunde für den Ausfall.
Verstößt der Kunde gegen die vorstehenden Pflichten oder kommt er in Zahlungsverzug oder gerät er in Zahlungsunfähigkeit, sind wir berechtigt, ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Kunden die sofortige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Ware und / oder die unmittelbare Besitzverschaffung hieran zu verlangen. Nach dieser Rücknahme sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware freihändig zu verwerten und den Erlös auf die Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen.
In der Zurücknahme oder der Pfändung der Vorbehaltsware liegt nicht die Erklärung des Rücktritts vom Vertrag, es sei denn, dieser wird ausdrücklich erklärt.
Wenn der Wert der für uns bestellten Sicherheiten unsere Saldoforderung insgesamt um mehr als 20 % übersteigt,
sind wir auf schriftliches Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
7. Gewährleistung und Haftung
Wir leisten Gewähr entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Ansprüche aus Mängeln verjähren, wenn der Kunde kein Verbraucher ist, in einem Jahr, sofern sich die Haftung nicht auf eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bezieht.
Ist der Kunde kein Verbraucher, ist er verpflichtet, die Ware unverzüglich zu überprüfen (§ 377 HGB). Erkennbare Mängel hat er innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen, verborgene Mängel unverzüglich nach Erkennbarkeit.
Ist der Kunde kein Verbraucher, steht ihm im Fall mangelhafter Leistung nur ein Nacherfüllungsanspruch (Beseitigung des Mangels innerhalb einer angemessenen Frist oder mangelfreie Nachlieferung) zu. Weitere gesetzlichen Rechte (Rücktritt oder Minderung, Schadens- oder Aufwendungsersatz) stehen dem Kunden, der kein Verbraucher ist, nur zu, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder unzumutbar ist. Das Gleiche gilt, wenn wir die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigern, es sei denn, wir verweigern, weil die Nacherfüllung für uns nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre. Eine Nacherfüllung gilt erst als fehlgeschlagen, wenn wir erfolglos zwei Nacherfüllungsversuche vorgenommen haben.
Unsere Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Sachmängel oder Schäden, die nach Gefahrübergang beim Kunden durch natürliche Abnutzung, übermäßige Beanspruchung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- und Witterungseinflüsse oder durch ungeeignete oder unsachgemäße Behandlung entstehen.
Der Rücktritt wegen nicht vertragsgemäßer Leistung ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist oder der Kunde den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder weit überwiegend zu vertreten hat.
Wir haften für entgangenen Gewinn und andere Vermögensschäden nur, wenn der Kunde Schadensersatz statt der ganzen Leistung beanspruchen kann.
Wir haften außerhalb wesentlicher Vertragspflichten nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern sich die Haftung nicht auf eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bezieht.
Unsere Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8. Schlussbestimmungen
Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gilt auch für eine Abrede, diese Bedingungen zu ändern.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Kaufrechts.
Sollten Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Regelungslücke soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am Nächsten kommt, was die Parteien gewollt oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrags gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss des Vertrags oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung desen Punkt bedacht hätten.
Erfüllungsort für alle Leistungen ist Mörfelden-Walldorf. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag (auch solche im Urkunds- und Wechselprozess und im Mahnverfahren) ist ebenfalls Mörfelden-Walldorf, soweit der Kunde Kaufmann, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Ist der Kunde kein Kaufmann, wird als Gerichtsstand ebenfalls Mörfelden-Walldorf vereinbart, falls der Kunde zur Zeit der Klageerhebung keinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt und / oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat oder dorthin verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist.


